
Habilitation
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor bzw. zur Professorin nach Maßgabe der Habilitationsordnung der Kulturwissenschaftlichen Fakultät. Der Fakultätsrat eröffnet das Verfahren und setzt ein Mentorat ein, das die Habilitation betreut.